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Winterdienst

Wir halten Ihr Grundstück und die jeweiligen Zuwege frei von Schnee und Glatteis. Die Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt nach den Bestimmungen des jeweiligen Landesstraßengesetzes, je nach Bedarf, auch an Sonn- und Feiertagen. Mit der Übernahme der Räumungspflicht geht natürlich auch die Haftung auf uns über. Der Winterdienst ist die ideale Ergänzung zur Außenreinigung.

Folgende Flächen halten wir schnee- und eisfrei:

  • Öffentliche Gehwege
  • Private Zuwege
  • Treppen
  • Zufahrten
  • Parkplätze